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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Mehr Kindergeld und höherer Grundfreibetrag ab 2027 geplant

Eine Steuerreform soll ab 2027 Familien und Steuerzahlende entlasten. Sehr hohe Einkommen und kleine Arbeitgeber mit Minijobs sollen dagegen mehr zahlen.

Stand 6. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Das Kindergeld soll ab Januar 2027 steigen. Statt 259 Euro sind 267 Euro im Monat je Kind geplant. Ab Januar 2028 sollen es 272 Euro sein. Auch der Grundfreibetrag soll steigen. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Er soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro wachsen. Für 2028 sind 12.900 Euro geplant.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Entlastung für Beschäftigte

Für Angestellte soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Das ist eine Pauschale für Ausgaben rund um die Arbeit. Sie soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro im Jahr wachsen. Dadurch müssen Beschäftigte weniger Belege sammeln. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist betroffen. Zuschläge dafür sollen bis zu 75 statt 50 Euro Grundlohn je Stunde steuerlich begünstigt bleiben.

Wer mehr zahlen soll

Sehr hohe Einkommen sollen mehr Steuern zahlen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll schon ab 250.000 Euro gelten. Bisher greift er ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro ist zusätzlich ein Satz von 47 Prozent geplant. Auch kleine Arbeitgeber sollen mehr zahlen. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen.

Ab wann und wie weit

Die Steuerreform ist bisher ein Entwurf. Sie gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 28. September 2026. Die Änderungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Eine weitere Stufe ist ab 1. Januar 2028 geplant.

Was sonst noch drinsteht

Handwerkerleistungen sollen sich weniger stark von der Steuer absetzen lassen. Statt 20 sollen nur noch 15 Prozent absetzbar sein. Der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken. Außerdem soll der Steuertarif bis 70.600 Euro angepasst werden. Auch die Kinderfreibeträge sollen steigen.

Das Gesetz
  • Einkommensteuerreformgesetz 2027
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 6. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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