Reservedienst künftig auch außerhalb Spannungsfall verpflichtend möglich
Reservistinnen und Reservisten können künftig auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zum Dienst herangezogen werden – höchstens zwölf Wochen im Jahr. Betriebe können Geld bekommen, wenn Beschäftigte Reservedienst leisten.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Reservedienst künftig auch außerhalb Spannungsfall verpflichtend möglich. Höchstdauer: bis zu 12 Wochen Reservedienst pro Jahr. Ziel: 460.000 Soldaten, davon mind. 200.000 Reservisten. Neuer Förderbetrag für kleine und mittlere Unternehmen. Altersgrenzen für Heranziehung teilweise angehoben.
Wen es betrifft
Sie können einen Förderbetrag beantragen, wenn Beschäftigte zu Reservedienstleistungen herangezogen werden; jährlich sind rund 2.000 Anträge und 1 Million Euro eingeplant. Sie werden vor einer Heranziehung ihrer Beschäftigten angehört – geplant sind rund 6.000 Anhörungen im Jahr – und können für eine Ersatzkraft künftig in mehr Fällen Kosten erstattet bekommen. Sie können Leistungen für Versorgungsempfänger nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen; eingeplant sind dafür rund 400.000 Euro im Jahr bei etwa 300 Anträgen.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Ab wann: Am ersten Tag des Monats nach der Verkündung; einzelne Artikel rückwirkend ab 1. Januar 2025, 1. Juli 2025, 1. Januar 2026 und 1. Juli 2026.
- Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.