Steuerfreibeträge und Tarifgrenzen steigen künftig automatisch mit der Inflation
Freibeträge, Pauschbeträge und die Grenzen des Einkommensteuertarifs sollen künftig jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst werden – auf Basis der Preisprognose der Bundesregierung, ohne dass der Bundestag jedes Mal ein neues Gesetz beschließt.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Steuerfreibeträge und Tarifgrenzen steigen künftig automatisch mit der Inflation Grundlage: Verbraucherpreis-Prognose aus der Herbstprojektion Prognosefehler werden im Folgejahr ausgeglichen Lohnabrechnungsprogramme müssen ab 2027 jährlich angepasst werden
Wen es betrifft
Freibeträge und Tarifgrenzen steigen jedes Jahr automatisch mit den Verbraucherpreisen, damit die durchschnittliche Steuerbelastung bei rein inflationsbedingt gestiegenem Einkommen gleich bleibt. Auch Pauschbeträge bei sonstigen Einkünften wie Renten, die seit Jahrzehnten unverändert sind, würden künftig jährlich an die Inflation angepasst.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung; Anpassungen der Lohnabrechnungsprogramme ab dem Jahr 2027.
- Gesetz zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.