Neue unabhängige Bundesintegritätsbehörde mit Prüf- und Aufsichtsrechten
Für den öffentlichen Dienst des Bundes wird eine unabhängige Bundesintegritätsbehörde geschaffen: Beschäftigte in Leitungs- und Risikofunktionen müssen Interessenkonflikte anzeigen, Tätigkeiten nach dem Ausscheiden können untersagt werden, Verstöße können Bußgelder kosten.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Neue unabhängige Bundesintegritätsbehörde mit Prüf- und Aufsichtsrechten Zentrales Integritätsregister wird eingerichtet Anzeigepflichten nur bei Leitungs- und Risikofunktionen, nicht für alle Karenzzeit: Job nach dem Ausscheiden kann untersagt werden Neue Bußgelder unterhalb der Strafbarkeitsschwelle
Wen es betrifft
Sie müssen mögliche Interessenkonflikte anzeigen und Prüfverfahren durchlaufen; die Pflichten gelten nicht für alle Amtsträger, sondern gezielt bei Leitungs- und Risikofunktionen. Wird ein nachwirkender Interessenkonflikt festgestellt, muss die neue Tätigkeit untersagt werden; möglich sind zeitliche Begrenzungen, Ausnahmen und mildere Maßnahmen. Zusätzlich zu Dienst- und Strafrecht gelten neue, mit Bußgeld bewehrte Integritätspflichten; die bisherigen dienst- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten bleiben bestehen.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt.
- Gesetz zur Wahrung der Integrität und Neutralität staatlicher Amtsführung
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.