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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

ca. 1 Min. Lesezeit · 2 Gesetze
Namentliche Abstimmung im Halbrund des Plenarsaals (abgeordnetenwatch.de)

Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Namentliche Abstimmung · 318 Ja, 284 Nein, 4 Enthaltung, 24 nicht abgestimmt · 8 gegen die eigene Fraktion

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Vergütungen von Ärzten, Kliniken und Herstellern werden gedeckelt. Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; wesentliche Teile ab 1. Januar 2027, weitere Teile ab 1. Januar 2028.

Beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)

Arbeitslosmeldung und Anträge künftig vorrangig digital

Arbeitslos melden, Anträge stellen und Beratungsgespräche sollen künftig vor allem digital gehen: Erstgespräche per Videotelefonie statt in der Agentur, kein täglicher Briefkastencheck mehr, und Arbeitgeber beantragen Kurzarbeitergeld verpflichtend elektronisch. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Grundsätzlich 1. Januar 2027; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Stufen am 1. April 2027, 1. Juli 2027, 1. Januar 2028, 1. Juli 2028 und 1. Januar 2029.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Die Gesetze in diesem Artikel
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.