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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Alkohol für 14- und 15-Jährige auch mit Eltern verboten

Jugendliche mit 14 und 15 Jahren dürfen künftig auch in Begleitung der Eltern keinen Alkohol mehr kaufen oder trinken. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

ca. 1 Min. Lesezeit · 2 Gesetze
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Alkohol für 14- und 15-Jährige auch mit Eltern verboten

Jugendliche mit 14 und 15 Jahren dürfen künftig auch in Begleitung der Eltern keinen Alkohol mehr kaufen oder trinken. Bei Hilfen für Familien gehen Angebote wie ein Kita-Platz oder Gruppenangebote künftig der einzelnen Erziehungshilfe vor. Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung, Artikel 2 am 1. Januar 2028.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Sprach- und Entwicklungstest für alle Kinder im 5. Lebensjahr

Alle Kita-Kinder sollen spätestens im fünften Lebensjahr auf Sprache und Entwicklung getestet und bei Bedarf gezielt gefördert werden. Kitas mit vielen Kindern in schwierigen Lebenslagen bekommen zusätzliches Personal. Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. Januar 2027; Artikel 2 am 1. Januar 2029, Artikel 3 am 1. Januar 2032.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Die Gesetze in diesem Artikel
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.

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Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

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ePA-App führt zu Ersteinschätzung und digitaler Terminbuchung

Gesundheitsdaten werden digital stärker genutzt: Versicherte gelangen über die ePA-App zu Ersteinschätzung und Terminbuchung, Überweisungen werden elektronisch, Apotheken erhalten mehr Zugriff auf die Patientenakte. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.