Lehrgangs-/Prüfungsgebühren: 15.000 → 18.000 € Förderobergrenze
Wer eine Aufstiegsfortbildung macht (z. B.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Lehrgangs-/Prüfungsgebühren: 15.000 → 18.000 € Förderobergrenze Meisterstück: 2.000 → 4.000 € Förderung Darlehenserlass bei bestandener Prüfung: 50 → 60 % Kinderbetreuungszuschlag Alleinerziehende: 150 → 160 €/Monat je Kind Arbeitgeberzuschüsse werden nicht mehr angerechnet; ab 1.8.2027
Wen es betrifft
Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 auf 160 Euro pro Monat je Kind, in Vollzeit- wie in Teilzeitmaßnahmen. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Fortbildungskosten werden nicht mehr auf die Förderung angerechnet, und Nachweise dazu müssen nicht mehr eingeholt und eingereicht werden. Bescheinigungen und Nachweise über Arbeitgeberleistungen entfallen; der jährliche Aufwand der Wirtschaft sinkt um rund 52.900 Euro.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. August 2027.
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.