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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

ArbeitKI

Lehrgangs-/Prüfungsgebühren: 15.000 → 18.000 € Förderobergrenze

Wer eine Aufstiegsfortbildung macht (z. B.

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Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Lehrgangs-/Prüfungsgebühren: 15.000 → 18.000 € Förderobergrenze Meisterstück: 2.000 → 4.000 € Förderung Darlehenserlass bei bestandener Prüfung: 50 → 60 % Kinderbetreuungszuschlag Alleinerziehende: 150 → 160 €/Monat je Kind Arbeitgeberzuschüsse werden nicht mehr angerechnet; ab 1.8.2027

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Der Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 auf 160 Euro pro Monat je Kind, in Vollzeit- wie in Teilzeitmaßnahmen. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Fortbildungskosten werden nicht mehr auf die Förderung angerechnet, und Nachweise dazu müssen nicht mehr eingeholt und eingereicht werden. Bescheinigungen und Nachweise über Arbeitgeberleistungen entfallen; der jährliche Aufwand der Wirtschaft sinkt um rund 52.900 Euro.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab 1. August 2027.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.

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Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.