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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

ArbeitKI

Arbeitslose sollen sich künftig vor allem digital melden

Ein Gesetzentwurf soll die Arbeitsförderung digitaler machen. Betroffen sind vor allem Arbeitslose und Arbeitgeber, aber auch Selbstständige, Auszubildende und Beschäftigte.

Stand 6. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Melden und beraten per Video

Arbeitslose sollen sich künftig vorrangig digital melden. Auch Anträge sollen vor allem digital laufen. Beratungsgespräche sollen per Videotelefonie stattfinden können. Bisher müssen Arbeitslose dafür vor Ort erscheinen. Der werktägliche Blick in den Briefkasten soll entfallen. Damit zeigen Arbeitslose bisher, dass sie erreichbar sind. Neu ist auch: Ihre eigenen Bemühungen bei der Jobsuche sollen verbindlich in einem Kooperationsplan stehen.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Kurzarbeitergeld nur noch digital

Arbeitgeber sollen Kurzarbeitergeld künftig verpflichtend elektronisch beantragen. Das spart pro Fall rund 37 Minuten. Eventuell fallen aber Kosten für ein Modul im Lohnabrechnungsprogramm an. Zudem muss eine Bestellung nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen. Das spart je Unternehmen rund 1,84 Euro. Im öffentlichen Dienst soll Kurzarbeitergeld künftig ausgeschlossen sein.

Folgen für weitere Gruppen

Selbstständige sollen leichter in die freiwillige Arbeitslosenversicherung kommen. Die Frist für den Zugang soll länger werden. Endet das Krankengeld, soll die Arbeitsagentur das elektronisch erfahren. Sie soll dann von sich aus zu Arbeitslosengeld beraten. Beim Ausbildungsgeld sollen Wohnkosten besser übernommen werden. Beschäftigte sollen einen neuen Arbeitgeber vorab testen können, bevor sie arbeitslos werden.

Noch im Ausschuss

Das Gesetz ist noch kein geltendes Recht. Der Entwurf liegt derzeit in einem Ausschuss. Das ist eine Fachgruppe des Bundestags. Der letzte Schritt war am 25. September 2026. Grundsätzlich soll das Gesetz ab 1. Januar 2027 gelten. Einzelne Teile sollen schon am Tag nach der Verkündung starten. Weitere Stufen sollen bis zum 1. Januar 2029 folgen.

Das Gesetz
  • Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
    Stand
    EntwurfWird im Ausschuss beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 6. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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