Alkohol-, Schaumwein-, Alkopopsteuer: +20 % ab 1.1.2027
Die Steuern auf Spirituosen, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops steigen ab 2027 um 20 Prozent. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird abgeschafft, und die Regelsätze der Sozialhilfe werden künftig wieder einstufig fortgeschrieben.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Alkohol-, Schaumwein-, Alkopopsteuer: +20 % ab 1.1.2027 Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird gestrichen Regelbedarfe: zweistufige → einstufige Fortschreibung Bundeszuschuss Rentenversicherung 2027 um 1,0 Mrd. € geringer 2,7 Mrd. € Emissionshandelserlöse 2027 an den Bundeshaushalt
Wen es betrifft
Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfällt. Durch die Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe fallen die Leistungen insgesamt um rund 78 Millionen Euro im Jahr geringer aus als nach bisherigem Recht. Die Leistungen steigen durch die geänderte Fortschreibung langsamer; insgesamt rund 24 Millionen Euro im Jahr weniger als nach bisherigem Recht.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 1. Januar 2027; Artikel 9 am Tag nach der Verkündung.
- Haushaltsbegleitgesetz 2027
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.