Gravierende häusliche Gewalt: Anspruch auf kostenlosen Anwalt als Beistand
Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten bekommen leichter eine kostenlose psychosoziale Begleitung durchs Strafverfahren. Bei gravierender häuslicher Gewalt gibt es künftig zusätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Anwältin oder einen Anwalt als Beistand.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Gravierende häusliche Gewalt: Anspruch auf kostenlosen Anwalt als Beistand Psychosoziale Begleitung auch bei häuslicher Gewalt beantragbar Erwachsene Opfer: Nachweis der Schutzbedürftigkeit entfällt Minderjährige: Begleitung ohne eigenen Antrag von Amts wegen Opfer von Volksverhetzung und Bedrohung dürfen Nebenklage erheben
Wen es betrifft
Für minderjährige Verletzte entfällt der eigene Antrag; das Gericht prüft die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen und weist auf die Möglichkeit hin. Ihre Vergütung steigt um insgesamt 219 Euro je Instanz, verdoppelt sich bei mehr als drei Hauptverhandlungsterminen und wird auch für eine Nachbetreuung nach Verfahrensende mit 150 Euro gezahlt.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; Mehrkosten für die Länder ab 2027.
- Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.