Zum Inhalt
Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

FamilieKI

Gravierende häusliche Gewalt: Anspruch auf kostenlosen Anwalt als Beistand

Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten bekommen leichter eine kostenlose psychosoziale Begleitung durchs Strafverfahren. Bei gravierender häuslicher Gewalt gibt es künftig zusätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Anwältin oder einen Anwalt als Beistand.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Gravierende häusliche Gewalt: Anspruch auf kostenlosen Anwalt als Beistand Psychosoziale Begleitung auch bei häuslicher Gewalt beantragbar Erwachsene Opfer: Nachweis der Schutzbedürftigkeit entfällt Minderjährige: Begleitung ohne eigenen Antrag von Amts wegen Opfer von Volksverhetzung und Bedrohung dürfen Nebenklage erheben

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Für minderjährige Verletzte entfällt der eigene Antrag; das Gericht prüft die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen und weist auf die Möglichkeit hin. Ihre Vergütung steigt um insgesamt 219 Euro je Instanz, verdoppelt sich bei mehr als drei Hauptverhandlungsterminen und wird auch für eine Nachbetreuung nach Verfahrensende mit 150 Euro gezahlt.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; Mehrkosten für die Länder ab 2027.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

Weiterlesen

ArbeitKI

Zinsen auf Steuernachzahlungen: 0,15 % → 0,3 % pro Monat ab 2027

Das Steuerrecht wird in vielen Einzelpunkten geändert: Kinderfreibeträge für Kinder mit Wohnsitz in der EU oder im EWR werden nicht mehr gekürzt, die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.

ArbeitKI

Ziel: Zusatzbeitrag ab 2027 stabil bei 2,9 Prozent

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen künftig mehr: Zuzahlungen steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sinken, und wer den Ehepartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 meist 2,5 Prozent Zuschlag. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

KrankenversicherungKI

ePA-App führt zu Ersteinschätzung und digitaler Terminbuchung

Gesundheitsdaten werden digital stärker genutzt: Versicherte gelangen über die ePA-App zu Ersteinschätzung und Terminbuchung, Überweisungen werden elektronisch, Apotheken erhalten mehr Zugriff auf die Patientenakte. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.