Jugendhilfe soll sich nur noch an Mädchen und Jungen richten
Ein Gesetzentwurf will die Kinder- und Jugendhilfe neu ausrichten. Dort soll nur noch das biologische Geschlecht zählen. Das betrifft Fachkräfte der sozialen Arbeit und Familien mit Kindern.
Stand 8. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitNur noch Mädchen und Jungen
In der Kinder- und Jugendhilfe soll künftig nur das biologische Geschlecht maßgeblich sein. Die Angebote sollen sich an Mädchen und Jungen richten. Träger der Jugendhilfe dürfen andere Vorstellungen von Geschlechtsidentität dann nicht mehr fördern. Sie dürfen sie auch nicht mehr vermitteln. Gemeint sind Vorstellungen, die vom biologischen Geschlecht abweichen.
Folgen für Fachkräfte
Betroffen sind Beschäftigte in der sozialen Arbeit. Sie sollen ihre Angebote am Leitbild von Mädchen und Jungen ausrichten. Abweichende Konzepte von Geschlechtsidentität dürften sie nicht mehr fördern oder vermitteln. Das gilt für öffentliche und für freie Träger. Freie Träger sind zum Beispiel Vereine und Verbände. Ausdrücklich gilt die Regel auch für die Schulsozialarbeit.
Folgen für Eltern
Der Entwurf nennt auch Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. Ihr Erziehungsrecht soll nach dem Entwurf gestärkt werden. Dazu sollen Angebote der Jugendhilfe keine abweichenden Geschlechtsidentitätskonzepte mehr vermitteln.
Stand des Verfahrens
Bisher ist das Gesetz nur ein Entwurf. Es gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 6. Oktober 2026. Falls das Gesetz beschlossen wird, soll es am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung bedeutet die amtliche Veröffentlichung des Gesetzes.
- Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 28 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.