Opfer häuslicher Gewalt sollen sich schneller scheiden lassen können
Ein Gesetzentwurf soll Opfer häuslicher Gewalt in Familienverfahren besser schützen. Betroffen sind vor allem Ehepaare und Eltern mit minderjährigen Kindern.
Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitScheidung ohne Trennungsjahr
Opfer häuslicher Gewalt sollen sich schneller scheiden lassen können. Bisher müssen sie das Trennungsjahr abwarten. Das ist ein Jahr, das Paare vor der Scheidung getrennt leben. Künftig soll die Scheidung in der Regel schon vorher möglich sein. Dafür ist ein eigener Antrag nötig. Zudem sollen Betroffene ihr Gericht wählen können. So soll ihr neuer Wohnort geheim bleiben.
Neuer Wohnort bleibt geheim
Eltern mit Kindern unter 18 sollen ein anderes zuständiges Gericht wählen können. Das gilt für Verfahren zu Sorge, Umgang, Abstammung und Kindesunterhalt. Bei der Sorge geht es darum, wer für das Kind entscheidet. Beim Umgang geht es um Kontakte zum Kind. So soll der neue Aufenthaltsort nicht erkennbar werden. Das betrifft etwa 2.000 Kindschaftssachen pro Jahr.
Mehr Mitsprache für Kinder
Kinder ab 14 Jahren sollen aktiv an Verfahren teilnehmen können, die sie betreffen. Das gilt nur, wenn sie es selbst wollen. Eltern sollen Gespräche mit dem Kind ermöglichen müssen. Das betrifft den Verfahrensbeistand und Sachverständige. Neu ist auch: Sorgeverfahren sollen durch einen Vergleich enden können. Das Gericht muss diese Einigung billigen.
Noch ein Entwurf
Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Es gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Grundsätzlich soll es am Tag nach der Verkündung gelten. Einzelne Teile sollen später starten. Genannt werden der 1. Juli 2027 und der 1. Januar 2028. Weitere Termine sind der 1. April 2028, der 31. Juli 2028 und der 1. Januar 2029.
Register und Kostenhilfe
Außerdem soll ein elektronisches Register für Vollmachten entstehen. Es soll ab dem 31. Juli 2028 bestehen. Eine weitere Änderung betrifft Kindesentführungen. Dann kann die Rückgabe des Kindes beantragt werden. Für diesen Antrag soll es Verfahrenskostenhilfe geben. Das ist staatliche Hilfe für die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Das Einkommen soll dabei nicht geprüft werden.
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren, zur Einrichtung eines Elektronischen Vollmachtsregisters und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.