E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden
Wer einen E-Scooter hält oder fährt, haftet künftig auch ohne nachgewiesenes Verschulden für Unfallschäden. Geschädigte können sich damit direkt an den Halter wenden, statt dem Fahrer ein Verschulden nachweisen zu müssen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden Fahrer haften bei vermutetem Verschulden, wenn sie sich nicht entlasten Versicherungsprämien privat: 25–35 € im Jahr, Anstieg wenige Euro
Wen es betrifft
Die Haftpflichtprämie, die derzeit bei 25 bis 35 Euro im Jahr liegt, kann um einen geringen einstelligen Eurobetrag steigen. Die Mietpreise für gewerblich vermietete E-Scooter können sich höchstens geringfügig erhöhen. Personenschäden aus E-Scooter-Unfällen tragen künftig die Haftpflichtversicherer statt der Krankenversicherungen.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Am ersten Tag des ersten Quartals, das auf die Verkündung folgt..
- Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne