Kommerzieller Handel mit NS-Opfer-Gegenständen verboten
Gegenstände, die direkt mit Opfern der NS-Verfolgung zu tun haben – etwa Briefe von KZ-Häftlingen oder Judensterne – dürfen nicht mehr kommerziell gehandelt werden. Verkäufe sind ungültig, Verstöße strafbar.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Kommerzieller Handel mit NS-Opfer-Gegenständen verboten Trotzdem geschlossene Kauf- und Übereignungsgeschäfte sind nichtig Verstoß wird zur Straftat Ausnahme: Museen, Bibliotheken, Archive Ausnahme: berechtigte Interessen, z. B. Wissenschaft
Wen es betrifft
Sie dürfen solche Objekte nicht mehr zum Verkauf anbieten oder versteigern; Geschäfte darüber sind nichtig und Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.