Animierte und bewegte Designs ausdrücklich eintragbar
Das Designrecht wird modernisiert: Animierte und bewegte Designs können künftig eingetragen werden, der Schutz wird auf Vorbereitungen des 3D-Drucks und auf den Transit von Nachahmungen ausgeweitet, und es gibt ein neues Eintragungssymbol.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Animierte und bewegte Designs ausdrücklich eintragbar 3D-Druck-Vorlagen teilen ohne Erlaubnis künftig verboten Nachahmungen dürfen schon bei der Durchfuhr gestoppt werden Neues Eintragungssymbol für eingetragene Designs
Wen es betrifft
Sie können künftig auch animierte oder bewegte Designs eintragen lassen, dabei dynamische Wiedergaben einreichen und ihre eingetragenen Designs mit einem Eintragungssymbol kennzeichnen.
Wie weit es ist
Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug. Gelten soll es ab 9. Dezember 2027.
- Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Stand
- Vom Bundestag beschlossenJetzt ist der Bundesrat am Zug.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · Enthaltung: AfD, Grüne, Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.