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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

BranchenKI

Animierte und bewegte Designs ausdrücklich eintragbar

Das Designrecht wird modernisiert: Animierte und bewegte Designs können künftig eingetragen werden, der Schutz wird auf Vorbereitungen des 3D-Drucks und auf den Transit von Nachahmungen ausgeweitet, und es gibt ein neues Eintragungssymbol.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Animierte und bewegte Designs ausdrücklich eintragbar 3D-Druck-Vorlagen teilen ohne Erlaubnis künftig verboten Nachahmungen dürfen schon bei der Durchfuhr gestoppt werden Neues Eintragungssymbol für eingetragene Designs

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch

Wen es betrifft

Sie können künftig auch animierte oder bewegte Designs eintragen lassen, dabei dynamische Wiedergaben einreichen und ihre eingetragenen Designs mit einem Eintragungssymbol kennzeichnen.

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch

Wie weit es ist

Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug. Gelten soll es ab 9. Dezember 2027.

Vom Bundestag beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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