bpb wird Anstalt des öffentlichen Rechts statt Behörde des Innenministeriums
Die Bundeszentrale für politische Bildung bekommt erstmals ein eigenes Gesetz: Sie wird eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Bundestag statt Teil des Innenministeriums, und der Bundestag wählt künftig ihre Leitung für acht Jahre.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
bpb wird Anstalt des öffentlichen Rechts statt Behörde des Innenministeriums Angesiedelt beim Bundestagspräsidenten statt beim Innenministerium Leitung: Wahl durch den Bundestag, einmalig 8 Jahre Amtszeit Nur noch Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht mehr Kuratorium bleibt, wissenschaftlicher Beirat wird gesetzlich verankert
Wen es betrifft
Das Personal wird von der bisherigen Bundesbehörde auf die neue Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet, die selbst Dienstherr sein kann.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpBG)
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.