Angriffe auf Rettungskräfte und Polizei sollen härter bestraft werden
Ein Gesetzentwurf sieht härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte vor. Auch Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Beschäftigte im Verkehr und Kommunalpolitiker sollen besser geschützt werden.
Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitHärtere Strafen geplant
Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll härter bestraft werden. Diese Beamten setzen staatliche Maßnahmen durch, etwa bei der Polizei. Für einen tätlichen Angriff soll eine Mindeststrafe gelten. Gemeint ist eine körperliche Attacke. Dafür sollen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe drohen. Für Widerstand gegen diese Beamten sind bisher bis zu drei Jahre Haft möglich. Künftig sollen es bis zu fünf Jahre sein.
Schutz für weitere Berufe
Der Schutz soll künftig weitere Berufe umfassen. Dazu zählen Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker. Übergriffe auf sie sollen eigens erfasst werden können. Das gilt auch für Behinderungen ihrer Arbeit. Dafür soll es einen eigenen Straftatbestand geben. Das ist eine im Gesetz beschriebene strafbare Handlung. Auch Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Verkehr sollen eigens erfasst werden können.
Politiker und Ehrenamtliche
Auch Angriffe auf Kommunalpolitiker und EU-Politiker sollen härter bestraft werden. Für ehrenamtlich Engagierte ist eine weitere Regel geplant. Sie betrifft die Strafzumessung. Das ist die Festlegung der Strafhöhe durch das Gericht. Gerichte sollen dabei einen Punkt ausdrücklich berücksichtigen müssen. Nämlich, ob eine Tat die Arbeit der Ehrenamtlichen für das Gemeinwohl beeinträchtigt.
Stand des Verfahrens
Bisher ist das Vorhaben nur ein Entwurf. Es gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht.
Was sonst noch drinsteht
Für besonders schwere Fälle sieht der Entwurf ein bis zehn Jahre Haft vor. Als solcher Fall soll künftig auch ein hinterlistiger Überfall zählen. Auch die Volksverhetzung ist Thema. Das bedeutet Hetze gegen Teile der Bevölkerung. Für das Verbreiten solcher Inhalte sollen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe drohen.
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.