Privater Waldbesitz ohne Gewinnabsicht: Pflichtversicherung entfällt
Wer ein Waldgrundstück nur privat nutzt – etwa zur Erholung oder für eigenes Brennholz – ohne Gewinn erzielen zu wollen, muss nicht mehr pflichtversichert in die landwirtschaftliche Unfallversicherung einzahlen. Eine freiwillige Versicherung bleibt möglich.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Privater Waldbesitz ohne Gewinnabsicht: Pflichtversicherung entfällt Freiwillige Versicherung weiterhin möglich Pflicht bleibt für wirtschaftlich tätige Land- und Forstbetriebe
Wen es betrifft
Für sie bleibt die Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bestehen.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.