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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Neuer Straftatbestand: Amtsmissbrauch zum Nachteil Dritter

Amtsträgerinnen und Amtsträger sollen künftig bestraft werden können, wenn sie ihr Amt gezielt missbrauchen, um jemand anderem einen Nachteil zuzufügen. Bisher gibt es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Neuer Straftatbestand: Amtsmissbrauch zum Nachteil Dritter Strafandrohung wie bei Bestechlichkeit (§ 332 Abs. 1 StGB) Vorbild: Artikel 312 Schweizer Strafgesetzbuch

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wen es betrifft

Wer sein Amt gezielt missbraucht, um einem anderen einen Nachteil zuzufügen, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes..

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering
Das Gesetz
  • Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    AfD
    Dafür dürften
    AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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