Neuer Straftatbestand: Amtsmissbrauch zum Nachteil Dritter
Amtsträgerinnen und Amtsträger sollen künftig bestraft werden können, wenn sie ihr Amt gezielt missbrauchen, um jemand anderem einen Nachteil zuzufügen. Bisher gibt es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Neuer Straftatbestand: Amtsmissbrauch zum Nachteil Dritter Strafandrohung wie bei Bestechlichkeit (§ 332 Abs. 1 StGB) Vorbild: Artikel 312 Schweizer Strafgesetzbuch
Wen es betrifft
Wer sein Amt gezielt missbraucht, um einem anderen einen Nachteil zuzufügen, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes..
- Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.