Feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfällt → Direktvermarktung
Für neue Solar-, Wind- und Biogasanlagen fällt die feste Einspeisevergütung weg: Betreiber müssen ihren Strom künftig selbst am Markt verkaufen. Neue Anlagen unter 25 Kilowatt bekommen kaum noch Förderung, kleine Dachanlagen dürfen nur noch die Hälfte ihrer Leistung einspeisen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfällt → Direktvermarktung Förderung für neue Anlagen unter 25 kW wird weitgehend eingestellt Neue PV-Dachanlagen: Einspeisung dauerhaft auf 50 % der Leistung gekappt Abschöpfung hoher Markterlöse bei geförderten Anlagen ab 100 kW Start: 1. Januar 2027
Wen es betrifft
Für neue Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt Leistung gibt es künftig kaum noch Förderung; sie lohnen sich vor allem bei hohem Eigenverbrauch und mit Speicher. Neue kleine und mittlere Dachanlagen dürfen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen; der Rest muss gespeichert, selbst genutzt oder abgeregelt werden. Sie werden in den Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik einbezogen, die für die Direktvermarktung nötig ist.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 1. Januar 2027; eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz erst am 1. August 2027.
- Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.