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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Energie und HeizenKI

Ausschreibung pro Jahr ab 2027: 4.000 → 2.000–4.800 Megawatt

Windparks auf See sollen künftig stetiger ausgebaut werden: Ab 2027 werden jährlich 2. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.

ca. 1 Min. Lesezeit · 2 Gesetze
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Ausschreibung pro Jahr ab 2027: 4.000 → 2.000–4.800 Megawatt

Windparks auf See sollen künftig stetiger ausgebaut werden: Ab 2027 werden jährlich 2.000 bis 4.800 Megawatt ausgeschrieben, neue Parks dürfen 35 statt 25 Jahre laufen, und Förderung gibt es nur noch, wenn ein Projekt sich am Markt nicht allein trägt. Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung; neuer Ausschreibungskorridor ab 2027.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Netzanschluss-Anfragen: Windhundprinzip → Priorisierung nach Kriterien

Netzbetreiber dürfen Anfragen für neue Stromnetzanschlüsse künftig nach gesetzlichen Kriterien vorziehen oder zurückstellen. Freie Anschlusskapazitäten sollen auf Karten und in Online-Tools sichtbar werden, das Anschlussverfahren ab 2028 komplett digital laufen. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung; vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens ab 2028.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Die Gesetze in diesem Artikel
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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Feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfällt → Direktvermarktung

Für neue Solar-, Wind- und Biogasanlagen fällt die feste Einspeisevergütung weg: Betreiber müssen ihren Strom künftig selbst am Markt verkaufen. Neue Anlagen unter 25 Kilowatt bekommen kaum noch Förderung, kleine Dachanlagen dürfen nur noch die Hälfte ihrer Leistung einspeisen.

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