Pflanzenschutz-Fortbildung: alle 3 → alle 6 Jahre
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss sich künftig nur noch alle sechs statt alle drei Jahre fortbilden. Kleine Lebensmittelbetriebe dürfen Wareneingangsdaten formlos liefern, Meldepflichten entfallen, und Pferdeeinäscherung muss nur noch angezeigt statt genehmigt werden.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Pflanzenschutz-Fortbildung: alle 3 → alle 6 Jahre Rund 78.000 Personen weniger müssen jährlich geschult werden Pferdekremierung: Genehmigung → Anzeige, Gebühr entfällt Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelbetriebe gestrichen Wirtschaft spart rund 12 Mio. Euro im Jahr
Wen es betrifft
Die vorgeschriebene Fort- oder Weiterbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde muss nur noch alle sechs statt alle drei Jahre besucht werden. Wer einen Sammelantrag stellt, muss den Nutzhanfanbau nicht mehr einmal jährlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anzeigen. Anträge auf Anerkennung des Berufsabschlusses sollen schneller bearbeitet werden, weil die Länder sich gegenseitig informieren und Verfahren bündeln können.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.