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Mittwoch, 14. Oktober 2026Ausgabe KW 42

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Alter und LebenslageKI

Gericht soll Konten nach Hass im Netz sperren lassen können

Ein Gesetzentwurf soll Menschen besser vor Beleidigungen und Drohungen im Internet schützen. Er betrifft alle Bürgerinnen und Bürger und Frauen in besonderer Weise.

Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Wer im Internet beleidigt oder bedroht wird, soll mehr Rechte bekommen. Ein Gericht soll dann ein Nutzerkonto sperren lassen können. Es soll auch die Löschung des Inhalts anordnen können. Betroffene sollen zudem erfahren können, wer den Inhalt verfasst hat. Dafür sollen künftig auch IP-Adresse und Portnummer herausgegeben werden. Diese Daten helfen, ein Gerät im Internet zuzuordnen.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine Sperrung beim Gericht beantragen können. Das gilt auch für die Entfernung eines rechtswidrigen Inhalts. Der Antrag soll auch möglich sein, wenn der Verletzer unbekannt bleibt. Wer sich nicht strafbar äußert, soll anonym bleiben. Eine Auskunft über die Identität soll es dann nicht geben.

Schutz vor intimen Fälschungen

Für Frauen soll der Schutz vor intimen Aufnahmen wachsen. Das Herstellen und Weitergeben solcher Aufnahmen soll umfassender strafbar werden. Das gilt auch für sexualisierte Deepfakes. Deepfakes sind künstlich erzeugte Bilder oder Videos, die echt wirken. Strafbar soll das auch sein, wenn die Person nicht erkennbar ist.

Ab wann und wie weit

Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Die meisten Regeln sollen am ersten Tag eines Quartals starten. Gemeint ist das Quartal nach der Verkündung. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht. Artikel 10 soll schon am Tag nach der Verkündung gelten.

Was sonst noch drinsteht

Neu strafbar sollen auch Identitätsmissbrauch und heimliche Überwachung werden. Ein Beispiel ist die heimliche Überwachung per GPS-Tracker. Ein solches Gerät zeigt, wo sich jemand aufhält. Der Entwurf rechnet mit geschätzt 810 Kontosperren pro Jahr. Dazu kommen geschätzt 1.600 Löschungen pro Jahr.

Das Gesetz
  • Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 12. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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