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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Alter und LebenslageKI

Neuer Paragraf: Strafschärfung bei Rückfall im Strafgesetzbuch

Wer erneut straffällig wird, soll künftig härter bestraft werden: Bei Rückfalltätern wird eine erhöhte Schuld vermutet, die Strafe soll grundsätzlich mindestens die Hälfte des gesetzlichen Strafrahmens betragen. Das gilt auch im Jugendstrafrecht.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Neuer Paragraf: Strafschärfung bei Rückfall im Strafgesetzbuch Mindeststrafe: halber gesetzlicher Strafrahmen bei Rückfall Gestuftes System: Bagatell-, schwere und besonders schwere Taten Jugendstrafrecht: Mindestens 1 bzw. 2 Jahre Jugendstrafe je Stufe

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wen es betrifft

Bei Rückfall droht je nach Stufe eine Jugendstrafe von mindestens einem oder mindestens zwei Jahren.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering
Das Gesetz
  • Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    AfD
    Dafür dürften
    AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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