Nebenklage bei allen Sexualdelikten (§§ 174–184, 184i StGB)
Opfer von Sexualstraftaten können sich künftig auch dann als Nebenkläger am Jugendstrafverfahren beteiligen, wenn die Tat nur ein Vergehen war. Sie bekommen verpflichtend einen Anwalt, dessen Kosten der Staat übernimmt.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Nebenklage bei allen Sexualdelikten (§§ 174–184, 184i StGB) Bisher nur bei Verbrechen oder schwerer Schädigung → künftig auch bei Vergehen Anwaltlicher Beistand verpflichtend, Kosten trägt der Staat
Wen es betrifft
Ihre Verfahrensrechte werden gestärkt, weil sie als besonders schutzbedürftige Gruppe gelten.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Jugendstrafverfahren bei Sexualdelikten
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.