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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Staatsangehörigkeit und AufenthaltKI

Ausweisung künftig direkt durch Strafurteil möglich

Strafgerichte sollen künftig im Urteil auch die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen können; dagegen ist dann keine Klage vor dem Verwaltungsgericht mehr möglich. Zudem soll bei Messerangriffen leichter Untersuchungshaft verhängt werden können.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Ausweisung künftig direkt durch Strafurteil möglich Verwaltungsgerichtsweg für diese Fälle gesperrt U-Haft bei Messerangriffen auch ohne sonstigen Haftgrund

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wen es betrifft

Ein Strafgericht kann im Urteil die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen, außer es ergibt sich aus der Tat, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Gegen die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung kann nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Wie weit es ist

Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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