Ausweisung künftig direkt durch Strafurteil möglich
Strafgerichte sollen künftig im Urteil auch die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen können; dagegen ist dann keine Klage vor dem Verwaltungsgericht mehr möglich. Zudem soll bei Messerangriffen leichter Untersuchungshaft verhängt werden können.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Ausweisung künftig direkt durch Strafurteil möglich Verwaltungsgerichtsweg für diese Fälle gesperrt U-Haft bei Messerangriffen auch ohne sonstigen Haftgrund
Wen es betrifft
Ein Strafgericht kann im Urteil die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen, außer es ergibt sich aus der Tat, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Gegen die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung kann nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.