Biometrie-Speicherung: 7 Jahre Erwachsene, 5 Jahre Kinder
Ausländerbehörden dürfen Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift künftig speichern – bei Erwachsenen sieben, bei Kindern fünf Jahre. Wer einen befristeten Aufenthaltstitel verlängert oder neu ausstellen lässt, muss dafür nicht mehr persönlich zur Behörde.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Biometrie-Speicherung: 7 Jahre Erwachsene, 5 Jahre Kinder Persönliche Vorsprache bei Verlängerung entfällt Ersparnis: 30 Minuten und 7,10 € je Fall Strafverfahrens-Mitteilungen künftig zentral im Ausländerzentralregister Betrifft rund 2,5 Mio. Fälle pro Jahr
Wen es betrifft
Bei der Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels muss man nicht mehr persönlich in der Behörde erscheinen und spart rund 30 Minuten sowie 7,10 Euro je Fall. Bei der Neuausstellung entfällt die erneute persönliche Abgabe von Fingerabdrücken und Lichtbild; das spart rund 30 Minuten und 7,10 Euro je Fall. Unterlagen zur Identitätsklärung werden zentral im Ausländerzentralregister gespeichert; in rund 2.105 Fällen im Jahr spart das etwa 165 Minuten Aufwand, weil Nachweise nicht erneut beigebracht werden müssen.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Der Text nennt kein konkretes Inkrafttretensdatum; das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt..
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne