Neues Bundeserprobungsgesetz für Reallabore
Der Bund schafft klare Regeln für sogenannte Reallabore: Unternehmen und Behörden können neue Technologien, Produkte oder Verwaltungsverfahren befristet unter echten Bedingungen erproben, auch wenn geltende Vorschriften das sonst nicht zulassen. Ein neues Portal informiert und vernetzt.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Neues Bundeserprobungsgesetz für Reallabore Reallabore-Innovationsportal: Pilotbetrieb max. 4 Jahre Genehmigung in der Regel innerhalb von drei Monaten Behörden prüfen Ergebnisse binnen 6 statt 12 Monaten Bericht an den Bundestag nach 3 Jahren, dann alle 3 Jahre
Wen es betrifft
In ihren Regionen können Innovationen in der Daseinsvorsorge erprobt werden, etwa autonomer Nahverkehr, On-Demand-Angebote oder moderne Logistik.
Wie weit es ist
Der Bundestag hat zugestimmt, jetzt ist der Bundesrat am Zug. Gelten soll es ab Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats; das Innovationsportal wird innerhalb eines Jahres eingerichtet..
- Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume
- Stand
- Vom Bundestag beschlossenJetzt ist der Bundesrat am Zug.
- Eingebracht
- CDU/CSU, SPD
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
- Chance
- hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen; dass er ein Gesetz ganz scheitern lässt, ist selten.