Kostenbeschlüsse mit großer Mehrbelastung: qualifizierte Mehrheit nötig
In Eigentümergemeinschaften braucht es künftig eine qualifizierte Mehrheit, wenn ein Beschluss einzelne Eigentümer deutlich stärker mit Kosten belastet. Neue Kostenverteilungen gelten grundsätzlich nur für künftige Abrechnungszeiträume.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Kostenbeschlüsse mit großer Mehrbelastung: qualifizierte Mehrheit nötig Neue Kostenverteilung gilt nur für künftige Abrechnungszeiträume Rückwirkende Kosten nur mit Zustimmung aller Betroffenen
Wen es betrifft
Sie können nicht mehr durch knappe Mehrheiten oder rückwirkend mit deutlich höheren Kosten belastet werden; rückwirkende Belastungen brauchen ihre Zustimmung. Sie sind besonders geschützt, weil belastende Kostenbeschlüsse künftig eine breitere Zustimmung in der Gemeinschaft brauchen. Auch sie werden vor nachträglichen Zahlungsforderungen aus geänderter Kostenverteilung geschützt und können besser planen.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Gesetz für faire Kostenentscheidungen im Wohnungseigentum)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.