Anzeigeverfahren statt Zustimmung beim Wegerecht möglich
Glasfaser- und Mobilfunknetze sollen schneller ausgebaut werden: Genehmigungen werden vereinfacht, teils genügt eine Anzeige, Gebäude können vollständig mit Glasfaser erschlossen werden, und ein neues Gigabit-Grundbuch bündelt Ausbaudaten.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Anzeigeverfahren statt Zustimmung beim Wegerecht möglich Recht auf Vollausbau mit Glasfaser im Gebäude Gigabit-Grundbuch als zentrales Infoportal
Wen es betrifft
Bei der Umstellung vom Kupfer- auf das Glasfasernetz soll der Anschluss durchgehend versorgt bleiben – mit Glasfaser oder im Ausnahmefall mindestens einer gleichwertigen Alternativtechnologie. Der Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger sinkt insgesamt um 91.983 Stunden pro Jahr. Für den Glasfaserausbau im Gebäude gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Vollausbau, und bei neuen gebäudeinternen Netzen sind einheitliche technische Mindeststandards einzuhalten.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.