Streichungen im Bau und in der Industrie erst ab Berichtsjahr 2030
Unternehmen müssen weniger Statistikbögen ausfüllen: Mehrere Erhebungen in Industrie, Bau, Handel und Dienstleistungen fallen weg oder werden gekürzt. Das spart der Wirtschaft rund 9,4 Millionen Euro Bürokratiekosten im Jahr.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Streichungen im Bau und in der Industrie erst ab Berichtsjahr 2030 Baustatistik künftig nur noch für Betriebe ab 20 Beschäftigten Verdienstverlaufsstatistik: Löschfrist 3 → 5 Jahre Freiwillige Testerhebung für neues Statistiksystem
Wen es betrifft
Daten der Verdienstverlaufsstatistik werden künftig erst nach fünf statt nach drei Jahren gelöscht, damit auch Berufsunterbrechungen abgebildet werden können.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; Artikel 2 und 5 am 1. Januar 2027, Artikel 3 am 1. Januar 2031.
- Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.