Reparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate
Wer ein kaputtes Gerät reparieren lässt statt es ersetzen zu lassen, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung. Ein zweites Gesetz ändert dieselbe Regelung.
ca. 1 Min. Lesezeit · 2 GesetzeReparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate
Wer ein kaputtes Gerät reparieren lässt statt es ersetzen zu lassen, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung. Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen diese auf Wunsch reparieren. Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; die Änderungen zum Zentralen Vorsorgeregister am 1. Oktober 2026.
Batteriegesetz von 2009 wird aufgehoben, neues Durchführungsgesetz
Das alte Batteriegesetz wird durch neue Regeln ersetzt: Alle Batteriehersteller müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen, kommunale Sammelstellen nehmen künftig auch Batterien aus E-Bikes und Rollern zurück, das Pfand auf Autostarterbatterien bleibt. Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; Artikel 2 am 1. Januar 2027, Artikel 3 Absatz 4 Nummer 1 am 18. Februar 2027.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
- Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- CDU/CSU, SPD
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke