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Freitag, 9. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Produkthaftung soll künftig auch für Software und KI gelten

Der Bundestag berät eine Reform der Produkthaftung. Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll leichter Schadensersatz bekommen. Das soll auch bei Software und KI gelten.

Stand 8. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Die Produkthaftung regelt, wann Geschädigte für fehlerhafte Produkte Schadensersatz verlangen können. Künftig sollen erstmals auch Software und KI-Systeme darunter fallen. KI steht für künstliche Intelligenz. Geschädigte sollen sich zudem nicht nur an den Hersteller wenden können. Auch Importeure, Lieferanten, Händler und Online-Plattformen sollen haften.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance sehr hoch

Wen es betrifft

Die Reform betrifft vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll Schadensersatz leichter durchsetzen können. Gerichte sollen Hersteller verpflichten können, Beweise offenzulegen. So sollen Geschädigte leichter an Beweismittel kommen. In bestimmten Fällen soll ein Fehler des Produkts zudem vermutet werden.

Ab wann und wie weit

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Der Bundestag berät es derzeit in den Lesungen. Lesungen sind Beratungsrunden im Parlament. Die neuen Regeln sollen ab dem 9. Dezember 2026 gelten. Ein Teil soll schon am Tag nach der Verkündung gelten. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne dafür. AfD und Die Linke enthielten sich.

Fristen für Ansprüche

Das Gesetz regelt auch, wie lange Ansprüche bestehen. Sie sollen nach 10 Jahren erlöschen. Bei Spätschäden soll diese Frist 25 Jahre betragen. Spätschäden sind Schäden, die erst spät erkennbar werden. Die Verjährung soll bei 3 Jahren bleiben.

Das Gesetz
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 8. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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