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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Reparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate

Wer ein kaputtes Gerät reparieren lässt statt es ersetzen zu lassen, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung. Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen diese auf Wunsch reparieren.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Reparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate. Reparaturpflicht der Hersteller: u. a. Waschmaschine, Kühlschrank, Handy. Händler kann für die Reparaturzeit ein Ersatzgerät kostenlos leihen. Reparaturbetriebe: freiwilliges EU-Formular, 30 Tage bindend. Vorsorgeverfügungen ab 1. Oktober 2026 im Zentralen Vorsorgeregister.

Beschlossenvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)

Wen es betrifft

Wer bei einem Mangel die Reparatur statt einer Ersatzlieferung wählt, hat danach zwölf Monate länger Gewährleistung und muss vorab über dieses Wahlrecht informiert werden. Für Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Tablets können Sie vom Hersteller eine Reparatur verlangen – kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt und in angemessener Zeit. Der Verkäufer kann Ihnen für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzgerät leihen, das auch ein überholtes Gerät sein darf.

Wie weit es ist

Beschlossen und in Kraft. Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Änderungen zum Zentralen Vorsorgeregister am 1. Oktober 2026.

Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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