Reparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate
Wer ein kaputtes Gerät reparieren lässt statt es ersetzen zu lassen, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung. Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen diese auf Wunsch reparieren.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Reparatur statt Ersatz: Gewährleistung +12 Monate. Reparaturpflicht der Hersteller: u. a. Waschmaschine, Kühlschrank, Handy. Händler kann für die Reparaturzeit ein Ersatzgerät kostenlos leihen. Reparaturbetriebe: freiwilliges EU-Formular, 30 Tage bindend. Vorsorgeverfügungen ab 1. Oktober 2026 im Zentralen Vorsorgeregister.
Wen es betrifft
Wer bei einem Mangel die Reparatur statt einer Ersatzlieferung wählt, hat danach zwölf Monate länger Gewährleistung und muss vorab über dieses Wahlrecht informiert werden. Für Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Tablets können Sie vom Hersteller eine Reparatur verlangen – kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt und in angemessener Zeit. Der Verkäufer kann Ihnen für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzgerät leihen, das auch ein überholtes Gerät sein darf.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Änderungen zum Zentralen Vorsorgeregister am 1. Oktober 2026.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke