Stromanlagen auf Arealen sollen nur nach Funktion als Netz gelten
Ein Gesetzentwurf will festlegen, wann Energieanlagen auf Campingplätzen oder in Gewerbeparks als Stromnetz gelten. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.
Stand 13. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändern soll
Es geht um Energieanlagen auf abgegrenzten Arealen. Beispiele sind Campingplätze oder Gewerbeparks. Das Energiewirtschaftsgesetz nennt solche Anlagen „Kundenanlage“. Der Entwurf will diesen Begriff neu abgrenzen. Solche Anlagen sollen nur unter einer Bedingung als Stromnetz gelten. Sie müssen tatsächlich wie ein Verteilernetz arbeiten. Dann würde der Staat sie regulieren. Maßstab wäre die Funktion, nicht die formale Bezeichnung.
Wen es betrifft
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändern sich die Strompreise nicht. Mehrkosten entstehen nach dem Entwurf nicht. Das gilt laut Entwurf auch für die Wirtschaft. Auch für die Verwaltung sind keine Zusatzkosten vorgesehen.
Wie weit das Gesetz ist
Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Er liegt im Wirtschaftsausschuss des Bundestags. Der letzte Schritt war am 12. Oktober 2026. Der Ausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen. Die AfD stimmte dort für den Entwurf. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Bei Annahme soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung gelten.
- Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Ausschuss
- dafür: AfD · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke
- Chance
- sehr geringIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke dagegen – zusammen 477 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.