Widerspruch gegen Bescheide künftig einfach elektronisch möglich
Wer gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, kann das künftig einfach elektronisch tun statt per Brief. Zudem sollen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte schneller entscheiden, etwa durch mehr Einzelrichter; Zwangsgelder gegen Behörden steigen auf bis zu 25.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Widerspruch gegen Bescheide künftig einfach elektronisch möglich. Porto entfällt: 3,50 € je Widerspruch, rund 800.000 Fälle im Jahr. Zwangsgeld gegen Behörden: höchstens 25.000 €. Proberichter als Einzelrichter schon nach 6 statt 12 Monaten. Start 1. Januar 2027, weitere Stufen 2028 und 2036.
Wen es betrifft
Der Widerspruch kann künftig einfach elektronisch eingelegt werden; dadurch entfallen Portokosten von 3,50 Euro pro Fall und rund 54 Sekunden Zeitaufwand.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Ab wann: 1. Januar 2027; einzelne Artikel am 1. Januar 2028, am 1. Juli 2028 und am 1. Januar 2036.
- Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.