BKA und Bundespolizei dürfen Datenverkehr umleiten und unterbinden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie Bundeskriminalamt und Bundespolizei bekommen neue Befugnisse gegen Cyberangriffe – etwa Datenverkehr umzuleiten, IT-Systeme abzuschalten oder Daten in fremden Systemen zu löschen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
BKA und Bundespolizei dürfen Datenverkehr umleiten und unterbinden Internetanbieter sollen Kunden Schutz vor gefährlichen Domains anbieten Digitale Dienste müssen Kunden vor konkreten Gefahren warnen
Wen es betrifft
Anbieter müssen Kunden über konkrete Gefahren informieren, die das BSI ihnen mitteilt, und sollen einen freiwilligen Schutz vor gefährlichen Internet-Domains anbieten.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.