Weltweite Umsatzschwelle für Fusionsmeldung: 750 Mio. €
Firmenzusammenschlüsse müssen dem Kartellamt erst ab höheren Umsätzen gemeldet werden – etwa ab 750 Millionen Euro weltweitem Umsatz. Teure Zukäufe junger Firmen kann das Amt künftig auch dann prüfen, wenn diese in Deutschland noch nicht tätig sind.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Weltweite Umsatzschwelle für Fusionsmeldung: 750 Mio. € Inlandsschwellen: 75 Mio. € und 20 Mio. € Rund 120 Anmeldungen weniger pro Jahr, 2,8 Mio. € Entlastung Gebühren: Vorprüfung 7.500 → 10.000 €, Hauptprüfung 30.000 → 50.000 € Fusionsanmeldung ab 2028 nur noch digital
Wen es betrifft
Von mehr Wettbewerb können sie mittelbar profitieren; die Maßnahmen dürften Preise dämpfen.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; Anmeldungen zur Fusionskontrolle ab 2028 nur noch digital.
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.