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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Weltweite Umsatzschwelle für Fusionsmeldung: 750 Mio. €

Firmenzusammenschlüsse müssen dem Kartellamt erst ab höheren Umsätzen gemeldet werden – etwa ab 750 Millionen Euro weltweitem Umsatz. Teure Zukäufe junger Firmen kann das Amt künftig auch dann prüfen, wenn diese in Deutschland noch nicht tätig sind.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Weltweite Umsatzschwelle für Fusionsmeldung: 750 Mio. € Inlandsschwellen: 75 Mio. € und 20 Mio. € Rund 120 Anmeldungen weniger pro Jahr, 2,8 Mio. € Entlastung Gebühren: Vorprüfung 7.500 → 10.000 €, Hauptprüfung 30.000 → 50.000 € Fusionsanmeldung ab 2028 nur noch digital

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Von mehr Wettbewerb können sie mittelbar profitieren; die Maßnahmen dürften Preise dämpfen.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; Anmeldungen zur Fusionskontrolle ab 2028 nur noch digital.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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