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Freitag, 9. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Fernlehrgänge sollen keine staatliche Zulassung mehr brauchen

Ein Gesetzentwurf sieht vor, den besonderen Schutz beim Fernunterricht abzuschaffen. Betroffen sind Menschen, die Fernlehrgänge oder Online-Kurse belegen.

Stand 9. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Zulassungspflicht soll wegfallen

Anbieter von Fernlehrgängen und Online-Kursen sollen keine staatliche Zulassung mehr brauchen. Beim Fernunterricht lernen Teilnehmende nicht vor Ort, sondern aus der Ferne. Bisher muss die Stelle ZFU solche Lehrgänge zulassen. Diese Pflicht soll entfallen. Dafür soll ein Gesetz von 1977 komplett abgeschafft werden. Es schützt bisher die Teilnehmenden am Fernunterricht.

Entwurfvon AfD· Chance sehr gering

Weniger Schutz für Teilnehmende

Für Teilnehmende soll nur noch das allgemeine Verbraucherrecht gelten. Der besondere Schutz des bisherigen Gesetzes fällt dann weg. Ein Beispiel: Fehlt einem Kurs die Zulassung, können Teilnehmende bisher ihr Geld zurückfordern. Gründe müssen sie dafür nicht angeben. Diese Möglichkeit soll entfallen. Betroffen sind bisher rund 5.000 zugelassene Fernlehrgänge.

Entwurf liegt im Ausschuss

Das Gesetz ist noch ein Entwurf und gilt noch nicht. Es liegt derzeit in einem Ausschuss des Bundestags. Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten. Sie beraten dort über den Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 8. Oktober 2026. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht.

Das Gesetz
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 9. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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