Fernlehrgänge sollen keine staatliche Zulassung mehr brauchen
Ein Gesetzentwurf sieht vor, den besonderen Schutz beim Fernunterricht abzuschaffen. Betroffen sind Menschen, die Fernlehrgänge oder Online-Kurse belegen.
Stand 9. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitZulassungspflicht soll wegfallen
Anbieter von Fernlehrgängen und Online-Kursen sollen keine staatliche Zulassung mehr brauchen. Beim Fernunterricht lernen Teilnehmende nicht vor Ort, sondern aus der Ferne. Bisher muss die Stelle ZFU solche Lehrgänge zulassen. Diese Pflicht soll entfallen. Dafür soll ein Gesetz von 1977 komplett abgeschafft werden. Es schützt bisher die Teilnehmenden am Fernunterricht.
Weniger Schutz für Teilnehmende
Für Teilnehmende soll nur noch das allgemeine Verbraucherrecht gelten. Der besondere Schutz des bisherigen Gesetzes fällt dann weg. Ein Beispiel: Fehlt einem Kurs die Zulassung, können Teilnehmende bisher ihr Geld zurückfordern. Gründe müssen sie dafür nicht angeben. Diese Möglichkeit soll entfallen. Betroffen sind bisher rund 5.000 zugelassene Fernlehrgänge.
Entwurf liegt im Ausschuss
Das Gesetz ist noch ein Entwurf und gilt noch nicht. Es liegt derzeit in einem Ausschuss des Bundestags. Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten. Sie beraten dort über den Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 8. Oktober 2026. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht.
- Gesetz zur Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (Fernunterrichtsschutzgesetzabschaffungsgesetz - FernUSAG)
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 28 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.