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Mittwoch, 14. Oktober 2026Ausgabe KW 42

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Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Elektronische Kasse soll ab 2028 Pflicht werden

Ein Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur elektronischen Kasse vor. Sie soll Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Umsatz betreffen. Gedruckte Kassenbons sollen dann keine Pflicht mehr sein.

Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Elektronische Kasse wird Pflicht

Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz sollen eine elektronische Kasse nutzen müssen. Diese Kasse braucht eine Sicherheitseinrichtung. Die offene Ladenkasse soll dann nicht mehr erlaubt sein. Gemeint ist eine Kasse ohne elektronische Aufzeichnung. An ihre Stelle soll ein elektronisches Aufzeichnungssystem treten. Laut Titel soll der Entwurf auch Steuerhinterziehung bekämpfen.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Digitaler Beleg statt Papierbon

Für Kundinnen und Kunden soll sich der Kassenbeleg ändern. Geschäfte sollen keine gedruckten Belege mehr ausgeben müssen. Ein digitaler Beleg soll genügen. Er kann zum Beispiel über einen QR-Code kommen. Dieser Code erscheint auf dem Kassenbildschirm. Ein QR-Code ist ein Bildcode, den ein Handy einlesen kann.

Bisher nur ein Entwurf

Das Gesetz ist bisher nur ein Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Kassenpflicht und Ende der Papierbon-Pflicht sollen am 1. Januar 2028 kommen. Andere Regeln sollen am ersten Tag des Quartals nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht. Weitere Teile sollen am 1. Januar 2029 starten.

Kosten für die Geschäfte

Eine neue Kasse soll einmalig rund 500 Euro kosten. Das gilt für eine Kasse in der Cloud, also über das Internet. Eine Kasse vor Ort soll rund 575 Euro kosten. Für die Wirtschaft sinkt der Aufwand laut Entwurf um 106,2 Millionen Euro pro Jahr. Einmalig entsteht ein Aufwand von 98,7 Millionen Euro.

Das Gesetz
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 12. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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