Meldungen zu Abfalltransporten sollen künftig elektronisch laufen
Ein Gesetzentwurf sieht neue Regeln für Abfalltransporte über Landesgrenzen vor. Meldungen sollen elektronisch werden. Der Export von Abfällen aus der EU soll strenger geregelt werden.
Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Ein Gesetzentwurf soll das Abfallverbringungsgesetz von 2007 ablösen. Dieses Gesetz regelt Abfalltransporte über Landesgrenzen. Informationen zu solchen Transporten sollen künftig elektronisch übermittelt werden. Außerdem soll der Export von Abfällen aus der EU strenger geregelt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen die deutschen Regeln an neue EU-Regeln angepasst werden.
Wen es betrifft
Die neuen Regeln betreffen grenzüberschreitende Abfalltransporte. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht laut Entwurf kein zusätzlicher Aufwand. Steigende Preise sind nach den Angaben im Entwurf nicht zu erwarten.
Ab wann und wie weit
Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht. Die zugrunde liegende EU-Verordnung wird ab dem 21. Mai 2026 angewandt.
Was sonst noch drinsteht
Der Entwurf nennt eine neue Akkreditierungsstelle für Auditoren. Diese Stelle ist die DAkkS. Akkreditierung bedeutet eine offizielle Anerkennung. Auditoren sind Prüferinnen und Prüfer.
- Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.