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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar

Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar Ökosysteme neu als geschütztes Umweltmedium im Strafrecht Zustellungspauschale bei Gericht und Bußgeld: +2 Euro Mindestgebühr im Bußgeldverfahren: +5 Euro pro Bescheid

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Auch bei Bescheiden im Rahmen der sogenannten Halterhaftung wird die um 4 Euro erhöhte Gebühr sowie die um 2 Euro erhöhte Zustellungspauschale fällig.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wie weit es ist

Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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