Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar
Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Umweltstraftaten: höheres Strafmaß, Versuch wird strafbar Ökosysteme neu als geschütztes Umweltmedium im Strafrecht Zustellungspauschale bei Gericht und Bußgeld: +2 Euro Mindestgebühr im Bußgeldverfahren: +5 Euro pro Bescheid
Wen es betrifft
Auch bei Bescheiden im Rahmen der sogenannten Halterhaftung wird die um 4 Euro erhöhte Gebühr sowie die um 2 Euro erhöhte Zustellungspauschale fällig.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.