Frist für Ansprüche: 2 → 4 Monate
Wer sich diskriminiert fühlt, hat künftig vier statt zwei Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entsteht eine kostenlose Schlichtungsstelle, und beim Merkmal Geschlecht gilt das Benachteiligungsverbot auch außerhalb von Massengeschäften.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Frist für Ansprüche: 2 → 4 Monate Neue Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Geschlecht: Benachteiligungsverbot auch abseits von Massengeschäften Antidiskriminierungsstelle darf vor Gericht als Beistand auftreten
Wen es betrifft
Beim Merkmal Geschlecht gilt der Schutz vor Benachteiligung bei der Vermietung von Wohnraum künftig auch unterhalb der bisherigen Schwelle von 50 Wohnungen. Wer sich diskriminiert fühlt, hat vier statt zwei Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen, und kann ein kostenloses Schlichtungsverfahren nutzen. Auch wer wenige Wohnungen vermietet, darf beim Merkmal Geschlecht niemanden benachteiligen; die bisherige Regelvermutung unterhalb von 50 Wohnungen entfällt insoweit.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 19. Juni 2026; einzelne Teile bereits am Tag nach der Verkündung.
- Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.