Zehnjahres-Haltefrist bei Immobilienverkauf → ersatzlos gestrichen
Gewinne aus dem Verkauf von nicht selbst bewohnten Immobilien sollen immer versteuert werden – auch nach mehr als zehn Jahren Besitz. Steuerfrei bleibt nur, wer die Immobilie mindestens 36 Monate selbst bewohnt hat.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Zehnjahres-Haltefrist bei Immobilienverkauf → ersatzlos gestrichen Eigennutzung: Jahr + 2 Vorjahre → mindestens 36 Monate Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz Geschätzt 6 Mrd. Euro mehr Einkommensteuer pro Jahr Ausschuss empfiehlt Ablehnung (CDU/CSU, AfD, SPD dagegen)
Wen es betrifft
Der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst bewohnten Immobilie wird künftig immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, auch wenn die Immobilie länger als zehn Jahre gehalten wurde. Steuerfrei verkaufen kann nur, wer die Immobilie mindestens 36 Monate selbst bewohnt hat – statt bisher im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor.
Wie weit es ist
Der Bundestag berät in den Lesungen. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen
- Stand
- EntwurfDie Abstimmung im Bundestag steht bevor.
- Eingebracht
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Ausschuss
- dafür: Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, AfD, SPD
- Chance
- sehr geringIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, AfD und SPD dagegen – zusammen 478 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.