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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Zehnjahres-Haltefrist bei Immobilienverkauf → ersatzlos gestrichen

Gewinne aus dem Verkauf von nicht selbst bewohnten Immobilien sollen immer versteuert werden – auch nach mehr als zehn Jahren Besitz. Steuerfrei bleibt nur, wer die Immobilie mindestens 36 Monate selbst bewohnt hat.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Zehnjahres-Haltefrist bei Immobilienverkauf → ersatzlos gestrichen Eigennutzung: Jahr + 2 Vorjahre → mindestens 36 Monate Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz Geschätzt 6 Mrd. Euro mehr Einkommensteuer pro Jahr Ausschuss empfiehlt Ablehnung (CDU/CSU, AfD, SPD dagegen)

Entwurfvon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN· Chance sehr gering

Wen es betrifft

Der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst bewohnten Immobilie wird künftig immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, auch wenn die Immobilie länger als zehn Jahre gehalten wurde. Steuerfrei verkaufen kann nur, wer die Immobilie mindestens 36 Monate selbst bewohnt hat – statt bisher im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor.

Entwurfvon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN· Chance sehr gering

Wie weit es ist

Der Bundestag berät in den Lesungen. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.

Entwurfvon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN· Chance sehr gering
Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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