Strahlenpass: Papier → elektronisch, Regeln dazu ab 1. Juli 2029
Beim Strahlenschutz fällt Bürokratie weg: Der Strahlenpass für beruflich strahlenexponierte Beschäftigte wird digital, Röntgengeräte müssen nur noch zehn Kalendertage vorher angezeigt werden, und in der Teleradiologie entfallen Pflichtkurs und Anwesenheitspflicht vor Ort.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Strahlenpass: Papier → elektronisch, Regeln dazu ab 1. Juli 2029 Röntgen-Anzeigefrist: 2 Wochen → 10 Kalendertage Teleradiologie: Regionalprinzip und Pflichtkurs entfallen Fusionsanlagen: als strahlungserzeugende Anlagen klargestellt
Wen es betrifft
Der Strahlenpass wird elektronisch geführt, das Verschicken und die Registrierung entfallen und für deutlich weniger Personen muss überhaupt ein Strahlenpass geführt werden. Der bisher nötige Kenntniskurs (rund 180 Euro) und der Aktualisierungskurs (rund 110 Euro) entfallen, ebenso die Pflicht, bei Ausfall des Teleradiologiesystems persönlich am Ort der technischen Durchführung zu sein. Teleradiologie soll leichter betrieben werden können und gerade im ländlichen Raum zur Gesundheitsversorgung beitragen.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; die Regelungen zum elektronischen Strahlenpass (Artikel 2) und Artikel 5 am 1. Juli 2029.
- Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.