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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

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Menschenhandel: neu auch Leihmutterschaft, Adoption, Zwangsheirat

Das Strafrecht gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wird neu gefasst: Ausbeutung durch erzwungene Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat wird als Menschenhandel strafbar, ebenso das gezielte Nachfragen von Leistungen von Menschenhandelsopfern.

ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Menschenhandel: neu auch Leihmutterschaft, Adoption, Zwangsheirat. Nachfrage nach Leistungen von Opfern wird strafbar (neuer § 232a). Zwangsprostitution wandert zu den Sexualdelikten (§ 179). Erwartet: zusätzliche Fälle im niedrigen zweistelligen Bereich. Start: erster Tag des Quartals nach der Verkündung.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Wen es betrifft

Für unter 18-Jährige gibt es neu gefasste Straftatbestände gegen sexuelle Ausbeutung und gegen sexuelle Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung.

Wie weit es ist

Der Entwurf liegt im Ausschuss. Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; ein konkretes Datum steht noch nicht im Text.

Das Gesetz
QuellenAus den KI-Kurzfassungen der Gesetze zusammengestellt, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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