Menschenhandel: neu auch Leihmutterschaft, Adoption, Zwangsheirat
Das Strafrecht gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wird neu gefasst: Ausbeutung durch erzwungene Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat wird als Menschenhandel strafbar, ebenso das gezielte Nachfragen von Leistungen von Menschenhandelsopfern.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Menschenhandel: neu auch Leihmutterschaft, Adoption, Zwangsheirat. Nachfrage nach Leistungen von Opfern wird strafbar (neuer § 232a). Zwangsprostitution wandert zu den Sexualdelikten (§ 179). Erwartet: zusätzliche Fälle im niedrigen zweistelligen Bereich. Start: erster Tag des Quartals nach der Verkündung.
Wen es betrifft
Für unter 18-Jährige gibt es neu gefasste Straftatbestände gegen sexuelle Ausbeutung und gegen sexuelle Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; ein konkretes Datum steht noch nicht im Text.
- Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.