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Mittwoch, 14. Oktober 2026Ausgabe KW 42

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

FamilieKI

Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen

Ein Gesetzentwurf soll die Pflegeversicherung neu ordnen. Er betrifft Kinderlose, Ehepaare, Minijobber, Arbeitgeber und Familien mit Pflegebedürftigen.

Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit
Stand des Gesetzes (DIP des Bundestags)

Was sich ändert

Die Pflegeversicherung soll neu geordnet werden. Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen. Ihr Beitrag soll um 0,3 Prozentpunkte steigen. Pflegebedürftige sollen gebündelte Budgets erhalten. Außerdem ist eine neue Pflegebegleitung geplant.

Entwurfvon Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)· Chance hoch

Ehepaare und Minijobs

Für mitversicherte Ehepartner soll ein neuer Zuschlag fällig werden. Das betrifft Verheiratete und Verpartnerte. Der Zuschlag gilt, wenn keine Ausnahme greift. Ab 2028 sollen auch für Minijobs Pflegebeiträge anfallen. Diese Beiträge soll der Arbeitgeber zahlen. Für Arbeitgeber sind das insgesamt 1,4 Milliarden Euro jährlich.

Hilfe im Notfall

Pflegende Angehörige sollen in Notlagen Unterstützung bekommen. Das gilt etwa, wenn die Hauptpflegeperson krank wird oder ausfällt. Dann soll ein neues Überbrückungsbudget greifen. Damit können Notdienste oder Kurzzeitpflege bezahlt werden. Für Kinder- und Jugendhospize gilt eine Sonderregel. Dort soll das Budget nicht angerechnet werden. Die Krankenkassen sollen dafür knapp 6 Millionen Euro mehr pro Jahr zahlen.

Ab wann und wie weit

Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Es gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Erste Teile sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Weitere Teile sollen am 1. Januar 2028 folgen. Andere sollen am 1. Januar 2029 in Kraft treten.

Was sonst noch drinsteht

Krankenversicherte sollen einen neuen Anspruch erhalten. Sie können regelmäßig gesundheitliche Risiken erfassen und bewerten lassen. Gemeint sind Risiken, die zu Pflegebedürftigkeit führen können. Die Pflegeleistungen sollen 2028 nicht steigen. Ab 2029 sollen sie jährlich erhöht werden. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll wegfallen.

Das Gesetz
  • Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz)
    Stand
    EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
    Eingebracht
    Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
    Dafür dürften
    CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
    Chance
    hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
QuellenMit KI aus den ausgewerteten Gesetzentwürfen geschrieben, Stand 12. Oktober 2026, stichprobenartig geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten Drucksachen.Stand und Einreicher: DIP des Bundestages. Ausschussvotum: Ausschussbericht (per KI ausgelesen, mit Zitat geprüft).Die Chance ist eine Einschätzung nach festen Regeln (Sitze, Ausschussvotum, bisherige Bilanz der Einreicher), keine Vorhersage. So schätzen wir sie einAlle Quellen und Lizenzen

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