Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen
Ein Gesetzentwurf soll die Pflegeversicherung neu ordnen. Er betrifft Kinderlose, Ehepaare, Minijobber, Arbeitgeber und Familien mit Pflegebedürftigen.
Stand 12. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Die Pflegeversicherung soll neu geordnet werden. Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen. Ihr Beitrag soll um 0,3 Prozentpunkte steigen. Pflegebedürftige sollen gebündelte Budgets erhalten. Außerdem ist eine neue Pflegebegleitung geplant.
Ehepaare und Minijobs
Für mitversicherte Ehepartner soll ein neuer Zuschlag fällig werden. Das betrifft Verheiratete und Verpartnerte. Der Zuschlag gilt, wenn keine Ausnahme greift. Ab 2028 sollen auch für Minijobs Pflegebeiträge anfallen. Diese Beiträge soll der Arbeitgeber zahlen. Für Arbeitgeber sind das insgesamt 1,4 Milliarden Euro jährlich.
Hilfe im Notfall
Pflegende Angehörige sollen in Notlagen Unterstützung bekommen. Das gilt etwa, wenn die Hauptpflegeperson krank wird oder ausfällt. Dann soll ein neues Überbrückungsbudget greifen. Damit können Notdienste oder Kurzzeitpflege bezahlt werden. Für Kinder- und Jugendhospize gilt eine Sonderregel. Dort soll das Budget nicht angerechnet werden. Die Krankenkassen sollen dafür knapp 6 Millionen Euro mehr pro Jahr zahlen.
Ab wann und wie weit
Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Es gilt also noch nicht. Der letzte Schritt im Verfahren war am 9. Oktober 2026. Erste Teile sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Weitere Teile sollen am 1. Januar 2028 folgen. Andere sollen am 1. Januar 2029 in Kraft treten.
Was sonst noch drinsteht
Krankenversicherte sollen einen neuen Anspruch erhalten. Sie können regelmäßig gesundheitliche Risiken erfassen und bewerten lassen. Gemeint sind Risiken, die zu Pflegebedürftigkeit führen können. Die Pflegeleistungen sollen 2028 nicht steigen. Ab 2029 sollen sie jährlich erhöht werden. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll wegfallen.
- Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz)
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 160 von 167 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.