Notfallverfahren für Elektrogeräte und Funkanlagen, nur im EU-Notfallmodus
Wenn die EU einen Binnenmarkt-Notfall ausruft, können Funkanlagen künftig mit einer befristeten Genehmigung der Bundesnetzagentur schneller auf den Markt kommen. Zusätzlich wird der Zugang zur Neubauförderung EH55-Plus erleichtert.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Notfallverfahren für Elektrogeräte und Funkanlagen, nur im EU-Notfallmodus Funkanlagen: befristete Notfall-Genehmigung der Bundesnetzagentur, freiwillig Prüfstellen müssen krisenrelevante Funkanlagen vorrangig bearbeiten EH55-Plus-Förderung auch nach Vertragsabschluss beantragbar Förderregelung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026
Wen es betrifft
Für sie entstehen keine neuen Pflichten und keine Auswirkungen auf die Verbraucherpreise sind zu erwarten.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; die Notfallregelungen wirken erst, wenn die EU-Kommission den Notfallmodus aktiviert..
- Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · Enthaltung: Linke