Volksabstimmungen auf Bundesebene erstmals eingeführt
Bürgerinnen und Bürger sollen auf Bundesebene über Gesetze abstimmen können: Mit einer Million Unterschriften kann eine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz oder ein eigenes Gesetzesvorhaben erzwungen werden. Bei besonders weitreichenden Vorhaben wird sie Pflicht.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Volksabstimmungen auf Bundesebene erstmals eingeführt. 1 Mio. Stimmberechtigte nötig für Volksbegehren. Auch Grundgesetz-Änderungen per Volksbegehren möglich. Bund erstattet Ländern Kosten der Abstimmungen voll.
Wen es betrifft
Sie können über Gesetze und völkerrechtliche Verträge des Bundes abstimmen und mit einer Million Unterschriften selbst Gesetzesänderungen – auch am Grundgesetz – zur Abstimmung bringen.
Wie weit es ist
Bisher ist das ein Entwurf. Ab wann: am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.