BfV und BND erhalten erweiterte Aufklärungs- und Eingriffsbefugnisse
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bekommen mehr Befugnisse, etwa zur Aufklärung im Internet und zum Eingreifen bei bestimmten Gefahren. Die Kontrolle darüber wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
BfV und BND erhalten erweiterte Aufklärungs- und Eingriffsbefugnisse. Kontrolle gebündelt beim Unabhängigen Kontrollrat. G10-Kommission und Datenschutzbeauftragte verlieren Zuständigkeit. Artikel-10-Gesetz wird in die Fachgesetze integriert. Kosten: BfV 269 Mio. €/Jahr, BND mind. 35 Mio. €/Jahr.
Wen es betrifft
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch das Gesetz kein zusätzlicher Aufwand; sie müssen nichts tun.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Artikel 4 erst am 1. Januar 2033.
- Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.